Ethik-Kodex in der Generali Deutschland Gruppe

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Die Generali Deutschland Gruppe übernimmt als einer der führenden Anbieter für Vorsorge-, Versicherungs- und Vermögensfragen in Deutschland, als Arbeitgeber, als aktiver Teilnehmer der Diskussion um die Zukunft der sozialen Sicherheit, als Förderer von Kultur und Sport und schließlich als großer Investor vielfache gesellschaftliche Verantwortung. Als ausdrückliches Bekenntnis zu dieser sozialen Verantwortung hat sich die Generali Deutschland Gruppe den Ethik-Kodex der internationalen Generali Gruppe in der nachfolgend abgedruckten deutschen Fassung zu eigen gemacht.
Mit dem Ethik-Kodex gibt sich die Generali Deutschland Gruppe allgemeine Leitlinien für die Beziehungen zu Kunden, Aktionären, Mitarbeitern, Vertragspartnern sowie öffentlichen Institutionen und der Presse. Der Ethik-Kodex bekennt sich in diesem Zusammenhang zu einigen grundlegenden Prinzipien, wie z.B. Korrektheit, Ehrlichkeit, Unparteilichkeit und Professionalität.

Ethik-Kodex der Generali Gruppe  

Gebilligt vom Verwaltungsrat der Assicurazioni Generali S.p.A. in Mailand am 11. Mai 2004

Verabschiedet vom Aufsichtsrat der Generali Deutschland Holding AG in Aachen am 1. Juni 2005

Übertragung ins Deutsche: Generali Deutschland Holding AG

 

Seite

Vorwort

3

1. Allgemeine Grundsätze

4

1. Korrektheit und Ehrlichkeit

 

2. Unparteilichkeit

 

3. Professionalität und Personalentwicklung

 

4. Vertraulichkeit

 

5. Interessenkonflikte

 

6. Freier Wettbewerb

 

 

7. Transparenz und Vollständigkeit von Informationen

 

 

8. Gesundheitsschutz

 

 

9. Umweltschutz

 

2. Anwendungsbereiche

6

 

Kapitel I – Kundenbeziehungen

6

1. Vertragsbeziehungen mit Kunden

 

2. Kundenzufriedenheit

 

 

Kapitel II – Aktionärsbeziehungen

7

1. Transparenz gegenüber dem Markt

 

2. Kontrolle vertraulicher Informationen

 

 

Kapitel III – Beziehungen zu den Mitarbeitern

8

1. Personalmanagement

 

2. Sicherheit und Gesundheit

 

3. Datenschutz

 

4. Interne Kommunikation

 

5. Betriebsgruppen

 

 

Kapitel IV – Beziehungen zu Vertragspartnern

10

1. Auswahlkriterien

 

 

Kapitel V – Beziehungen zu öffentlichen Institutionen und sonstigen externen Einrichtungen

11

1. Öffentliche Verwaltungen und unabhängige Behörden

 

2. Politische Parteien, Gewerkschaftsorganisationen und Vereine

 

3. Soziale Initiativen

 

 

Kapitel VI – Beziehungen zur Presse und externe Kommunikation

12

1. Interne Organisation

 

2. Unternehmenskommunikation und Werbung

 

3. Umsetzung

13

1. Verabschiedung und Verbreitung

 

2. Verstöße

 

 

Vorwort

Schon seit der Gründung der Assicurazioni Generali S.p.A. im Jahre 1831 haben sich unsere Vorgänger für eine stärkere Effizienz und Produktivität bei der unternehmerischen Aktivität der Versicherung aller Personen- und Sachrisiken eingesetzt, um durch eine größtmögliche Kundenzufriedenheit Wert für die Aktionäre des Unternehmens zu schaffen.

Im Laufe vieler Jahrzehnte hat sich die Assicurazioni Generali S.p.A. von einem Versicherungs­unternehmen, welches auch heute noch das Kerngeschäft darstellt, zu einer interna­tionalen und multifunktionalen Gruppe entwickelt. In dieser Zeit wurde die Generali Gruppe zu einem der größten Anbieter weltweit und hat sich nicht nur in den verschiedenen Geschäftszweigen entwickelt und verstärkt, sondern auch im wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Umfeld vieler Länder in den einzelnen Kontinenten etabliert.

Während aller Phasen ihres Wachstums verfolgte die Gruppe das Ziel eines sozialen Engagements, das sie als eine echte, den Wirtschaftsunternehmen obliegende Investition ansieht, da sie davon überzeugt ist, dass Wettbewerb untrennbar mit ethischer Sensibilität, aber auch mit sozialer Verantwortung und Respekt vor der Umwelt verbunden sein muss.

In einer Zeit zunehmenden Interesses an Fragen der Corporate Governance ist es unserer Meinung nach nicht nur erforderlich, ein Organisations-, Gesellschafts- und Konzernmodell zu schaffen, das ein immer effizienteres Management des Unter­nehmensrisikos ermöglicht. Wir wollen darüber hinaus ein Dokument abfassen und all unseren Partnern zugänglich machen, welches die herausragenden Grundsätze der Berufsethik darlegt, an denen sich unsere Aktivitäten schon immer ausgerichtet haben. Darunter fällt auch die Tätigkeit unserer Tochterunternehmen, auf die dieser Kodex - unter Berücksichtigung der kulturellen und sozialen Besonderheiten der einzelnen Länder - ebenfalls Anwendung findet.

Die Generali Gruppe beabsichtigt, mit allen Partnern Beziehungen zu pflegen, die von der Einhaltung der Grundsätze dieses Kodex geprägt sind. Im Sinne eines Ideals der Kooperation hoffen wir sehr, dass unsere Partner sich ihrerseits diese Grundsätze zu eigen machen und diese einhalten.

Dieses Dokument basiert auf einem langfristigen Engagement, das die Strategie und die wirtschaftlichen Ziele der Geschäftsentwicklung der Gruppe unterstützt und diese auf eine ethische Grundlage stellt.

Wir sind sicher, dass unsere derzeitigen und zukünftigen Stakeholders diese Bemühungen zur Entwicklung einer in ihrem Wesen besseren Gruppe schätzen werden.

Der vorliegende Ethik-Kodex ("der Kodex") setzt sich zusammen aus:

  • den allgemeinen Grundsätzen, welche die Ethik der Generali Gruppe kennzeichnen,
  • den Leitlinien, die die Beziehungen zu allen Partnern regeln,
  • den Umsetzungsnormen mit einer Beschreibung des Kontrollsystems für die Einhaltung des Ethik-Kodex und für dessen fortlaufende Verbesserung.

 

1. Allgemeine Grundsätze

1. Korrektheit und Ehrlichkeit

Die Generali Gruppe übt ihre Tätigkeit unter Einhaltung der geltenden Gesetze, der Berufs­ethik und der internen Regelungen aus. Die Wahrnehmung des Interesses der Generali Gruppe kann niemals eine Verhaltensweise rechtfertigen, die den Grundsätzen der Korrekt­heit und Ehrlichkeit entgegen steht. Auch aus diesem Grunde wird jedwede Form von Vergünstigen oder Geschenken abgelehnt, ob erhalten oder angeboten, die als ein Mittel zur Beeinflussung der Unabhängigkeit des Urteils und des Verhaltens der betroffenen Parteien verstanden werden kann.

2. Unparteilichkeit

In den Beziehungen mit allen Partnern vermeidet die Generali Gruppe jede Diskriminierung aufgrund von Alter, rassischem oder ethnischem Ursprung, Nationalität, politischer Meinung, religiöser Überzeugung, Geschlecht, Sexualität oder Gesundheitszustand ihrer Partner.

3. Professionalität und Förderung der Mitarbeiter

Die Generali Gruppe garantiert einen angemessenen Grad an Professionalität in der Erfüllung der den Mitarbeitern zugeordneten Aufgaben. Zu diesem Zweck setzt sich die Generali Gruppe für eine Förderung der Kompetenzen der Mitarbeiter ein und stellt diesen geeignete Instrumente für Schulung, berufliche Weiterbildung und Entwicklung zur Verfügung.

4. Vertraulichkeit

Die Generali Gruppe garantiert in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen die Vertrau­lichkeit der in ihrem Besitz befindlichen Informationen. Den Mitarbeitern der Generali Gruppe ist es verboten, vertrauliche Informationen zu Zwecken zu nutzen, die nicht in Zusammenhang mit der Ausübung der eigenen Berufstätigkeit stehen.

5. Interessenkonflikte

In Ausübung all ihrer Tätigkeiten handelt die Generali Gruppe so, dass keine Situationen eines tatsächlichen oder auch nur potentiellen Interessenskonflikts entstehen. "Inter­essenskonflikte" liegen nicht nur in den gesetzlich definierten Fällen vor, sondern auch in den Fällen, wenn ein Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit Interessen verfolgt, die nicht mit den Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre übereinstimmen, um daraus einen persönlichen Vorteil zu ziehen.

6. Freier Wettbewerb

Die Generali Gruppe erkennt den freien Wettbewerb im Markt als entscheiden­den Faktor des Wachstums und der ständigen unternehmerischen Verbesserung an.

7. Transparenz und Vollständigkeit von Informationen

Die von der Generali Gruppe verbreiteten Informationen sind vollständig, transparent, verständlich und präzise, um es den Empfängern zu ermöglichen, bewusste Entscheidungen hinsichtlich der Beziehungen mit der Generali Gruppe zu treffen.

8. Gesundheitsschutz

Den Mitarbeitern, deren körperliche und geistige Integrität einen grundlegenden Wert für die Generali Gruppe darstellt, werden Arbeitsbedingungen garantiert, welche in einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld die Würde des Einzelnen respektieren.

9. Umweltschutz

Die Generali Gruppe ist der Bewahrung der Umwelt als wesentlichem Gut verpflichtet. Zu diesem Zweck richtet sie ihre Entscheidungen so aus, dass ihr unternehmerisches Handeln mit ökologischen Erfordernissen dergestalt vereinbar ist, dass nicht nur die geltenden rechtlichen Bestimmungen gewahrt sind, sondern auch die jüngsten Entwicklungen der wissenschaftlichen Forschung und der besten Erfahrungen in diesem Bereich berücksichtigt werden.

Die Generali Gruppe lehnt Verhaltensweisen, die von den vorstehenden Grundsätzen abweichen, ab.

2. Anwendungsbereiche

Kapitel I – Kundenbeziehungen

Die Kunden stellen das wesentliche Kapital der Generali Gruppe dar.

1. Vertragsbeziehungen zu Kunden

Die Grundsätze von Korrektheit, Ehrlichkeit, Professionalität, Transparenz und größtmöglicher Kooperation stehen im Mittelpunkt aller vertraglichen Beziehungen und jedweder Kommunikation mit den Kunden der Generali Gruppe.

2. Kundenzufriedenheit

Die Gruppe sieht es als wesentlich an, hohe Qualitätsstandards für ihre Dienst­leistungen zu wahren und die Zufriedenheit der Kundschaft immer weiter zu verbessern. Interne Verfahren und Informationstechnologien sollen diese Ziele auch durch ein fortlaufendes Monitoring der Kundenzufriedenheit unterstützen.

Die Generali Gruppe lehnt alle Taktiken ab, die auf eine Verlangsamung der Prozesse gerichtet sind, und handelt mit dem Ziel, die Verfahren in Übereinstimmung mit den Regeln des internen Kontrollsystems zu straffen.

Kapitel II - Aktionärsbeziehungen

Es ist ein vorrangiges Ziel der Generali Gruppe, den Wert der Investition ihrer Aktionäre durch eine Geschäftspolitik zu mehren, die den Aktionären im Laufe der Zeit eine angemessene wirtschaftliche Rendite sichert, indem die Generali Gruppe die verfügbaren Ressourcen optimiert und ihre Wettbewerbsfähigkeit und Finanzkraft steigert.

1. Transparenz gegenüber dem Markt

Die Assicuarazioni Generali S.p.A. veröffentlicht jährlich – und immer dann, wenn sich wesent­liche Neuerungen innerhalb der Gesellschaftsstruktur ergeben – einen Bericht zur Corporate Governance. Dieser Bericht enthält unter anderem Informationen über Funktionsweise, Zusammensetzung und Mandatsdauer der Gesellschaftsgremien, die eventuelle Existenz gesellschaftsrechtlicher Nebenabsprachen sowie die Zusammensetzung des Aktionärskreises.

Damit die Entscheidungen der Anleger auf der Grundlage einer korrekten Bewertung der Firmenpolitik, der Geschäftsentwicklung und der Renditeerwartungen bezüglich des investierten Kapitals erfolgen können, stellt die Generali Gruppe alle erforderlichen Infor­mationen zur Verfügung. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Instrumente hinaus geschieht dies auch durch Präsentationen für den Kapitalmarkt anlässlich der wesentlichen Finanztermine sowie bei außerordentlichen Trans­aktionen. Informationen, die sich auf den Börsenhandel auswirken können, werden zeitnah durch detaillierte Pressemitteilungen verbreitet.

Diese Unterlagen werden, ebenso wie Presse-Mitteilungen, auf der Website der Gruppe (www.generali.com) zur Verfügung gestellt.

2. Kontrolle vertraulicher Informationen

Vertrauliche Firmeninformationen werden von der Generali Gruppe mit geeigneten internen Verfahren verwaltet, die sicherstellen, dass die Information nur die mit dem bestimmungsmäßigen Gebrauch betrauten Personen erreicht oder dass die Weiterleitung ausschließlich zu Unternehmenszwecken erfolgt. Die externe Kommunikation kursrelevanter Informationen erfolgt durch zeitnahe und detaillierte Presse­mitteilungen.

Kapitel III – Beziehungen zu den Mitarbeitern

Der Faktor "Mensch" ist die Schlüsselressource der Generali Gruppe: Nur dank der Mitarbeiter kann eine maximale Kundenzufriedenheit und somit eine Wertsteigerung der In­vestitionen der Aktionäre erreicht werden. Die Generali Gruppe setzt sich deshalb dafür ein, besonders qualifiziertes Personal auszuwählen und zu binden. Dies geschieht dadurch, dass Motivationsaspekten und den spezifischen Schulungserfordernissen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, wobei individuelle Potenziale Berücksichtigung finden und Bedingungen für ein motivierendes, erfüllendes und konstruktives Arbeitsumfeld begünstigt werden.

1. Personalmanagement

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit ordnungsgemäßen Arbeitsverträgen eingestellt. Es wird keinerlei Form von gesetzwidriger Arbeit oder Ausbeutung geduldet.

Die Generali Gruppe vermeidet jedwede Form der Diskriminierung, sei es bei der Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder beim Personal-Management oder bei der Laufbahnentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die beruflichen Profile von Bewerbern werden ausschließlich zum Zweck der Verfolgung von Unternehmensinteressen bewertet.

Die Generali Gruppe lehnt jedwede Handlungsweise ab, die einen Autoritätsmissbrauch darstellen könnte oder die, allgemeiner gesagt, die Würde und die psychische und physische Integrität der Person verletzt.

Zu Beginn und während des Arbeitsverhältnisses erhalten die Mitarbeiter klare und genaue Informationen zu gesetzlichen Aspekten und Vergütung. Während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses erhalten die Mitarbeiter Informationen, die es ihnen ermöglichen, das Wesen ihrer Aufgabe zu verstehen und anhand derer sie ihre Tätigkeit angemessen im Einklang mit ihrer Qualifikation ausüben können. Um ein hohes Maß an Professionalität zu gewährleisten, setzt sich die Generali Gruppe dafür ein, die Kompetenzen ihrer Mitarbeiter zu fördern und auf Betriebsebene angemessene Instrumente zur Schulung und Weiterbildung zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhang organisiert die internationale Group School Schulungskurse auf hohem Niveau für die Mitarbeiter aus der gesamten Generali Gruppe.

Bei einer Umstrukturierung wird den berechtigten Belangen eines jeden Mitarbeiters angemessen Rechnung getragen. Soweit erforderlich werden Maßnahmen der Schulung und der beruflichen Umschulung ergriffen, bei denen die Fähigkeiten und die berechtigten Ansprüche eines jeden Einzelnen berücksichtigt werden.

Die Mitarbeiter erfüllen ihre Pflichten in Zusammenhang mit ihrer Aufgabe sorgfältig und loyal und sind außerdem zur Bewahrung der Betriebsgüter durch verantwortungsbewusstes Verhalten in Einklang mit den betrieblichen Verfahren verpflichtet.

2. Sicherheit und Gesundheit

Die Generali Gruppe garantiert ein Arbeitsumfeld entsprechend den geltenden Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit durch die Überwachung, das Management und die Verhütung der mit der Ausübung der Berufstätigkeit verbundenen Risiken.

3. Datenschutz

Vertrauliche Informationen, die die Mitarbeiter betreffen, werden unter Einhaltung der entsprechenden geltenden Vorschriften so behandelt, dass für die direkt Betroffenen größtmögliche Transparenz besteht und die Informationen für Dritte unzugänglich sind, es sei denn zu gerechtfertigten und ausschließlich beruflich begründeten Zwecken.

4. Interne Kommunikation

Die Generali Gruppe erkennt die Bedeutung der internen Kommunikation als Instrument zur Bereitstellung institutioneller Informationen und als Mittel zur Motivation der Mitarbeiter an. Entsprechend den Betriebsressourcen und zusätzlich zu den spezifischen internen Schulungskursen werden die Veröffentlichung von Mitarbeiterzeitschriften und die Verbreitung von Online-Informationen auf den Websites der Konzerngesellschaften gefördert.

5. Betriebsgruppen

Die Generali Gruppe fördert den Geist der Zugehörigkeit nicht nur während der Arbeitszeit sondern auch in der Freizeit. Durch Betriebsgruppen unterstützt die Generali Gruppe die Freizeitaktivitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch der Pensionäre, indem sie die Organisation kultureller, sportlicher und sozialer Veranstaltungen begünstigt.

Kapitel IV – Beziehungen zu Vertragspartnern

Die Kooperation mit den Vertragspartnern der Generali Gruppe ermöglicht die konkrete Umsetzung der täglichen Aktivitäten. Die Generali Gruppe erkennt ihren wichtigen Beitrag an und verpflichtet sich, die Vertragspartner gleichberechtigt und in gegenseitiger Achtung zu behandeln. Außerdem erkennt sie die berechtigten Erwartungen der Vertragspartner hinsichtlich klarer Anweisungen sowie der korrekten Bezahlung fälliger Beträge an.

1. Auswahlkriterien

Die Auswahl der Vertragspartner gründet auf einer Reihe klarer, eindeutiger und nicht diskriminierender Verfahren. Die Generali Gruppe verwendet ausschließlich Kriterien, die an die objektive Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität der Dienstleistungen und Produkte anknüpfen, die von den potenziellen Partnern angeboten werden. Der Begriff Qualität umfasst dabei auch die Einhaltung der in diesem Kodex niedergelegten ethischen Parameter durch den Anbieter.

Kapitel V – Beziehungen zu öffentlichen Institutionen und sonstigen externen Einrichtungen

1. Öffentliche Verwaltungen und unabhängige Behörden

Alle Beziehungen zwischen der Generali Gruppe und den öffentlichen Institutionen sind - in vollem Respekt hinsichtlich der jeweiligen Rollen - von den Grundsätzen der Korrektheit, Transparenz, Kooperation und Nichteinmischung geprägt.

Die Generali Gruppe lehnt jedwedes Verhalten ab, das als verbotene Absprache gedeutet werden könnte oder geeignet ist, den vorgenannten Grundsätzen zu schaden.

2. Politische Parteien, Gewerkschaftsorganisationen und Verbände

Die Generali Gruppe unterstützt keine Veranstaltungen oder Initiativen, die einen ausschließ­lich oder vorrangig politischen Zweck erfüllen. Außerdem enthält sie sich jedweden direkten oder indirekten Drucks auf Politiker und zahlt keine Beiträge an Gewerkschaftsorganisationen oder Verbände, mit denen ein Interessenskonflikt bestehen könnte.

3. Soziale Initiativen

Die Generali Gruppe erkennt grundsätzlich die moralische Verantwortung dafür an, einen Beitrag zur Verbesserung der Gesellschaft zu leisten, in der sie tätig ist. Dieser Verpflichtung kommt sie durch die Ausrichtung kultureller Veranstaltungen, die Förderung des Sports und vor allem dadurch nach, dass sie denjenigen Aufmerksamkeit schenkt, die von Leid und finanzieller Not betroffen sind.

Deshalb führt die Generali Gruppe im Rahmen des Möglichen Folgendes durch:

  • Sie unterstützt wissenschaftliche Forschung, die auf die Behandlung schwerer Krankheiten ausgerichtet ist. Bei der Auswahl der Initiativen werden das moralische Profil und die Seriosität der Initiatoren und Organisatoren streng bewertet, und es wird im Nachhinein die effektive und korrekte Verwendung der Gelder überprüft. Vorrang wird Initiativen eingeräumt, die sich für Kranke im Endstadium, Kinder, Alte und im Allgemeinen für diejenigen einsetzen, die sich in Notsituationen befinden.
  • Sie trägt zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen bei, in der Überzeugung, dass künstlerischer Ausdruck immer zu einer Steigerung der Lebensqualität führt.
  • Sie erkennt die hohe erzieherische Funktion des Sports, insbesondere für ein gesundes Heranwachsen der Jugend, an.
  • Sie widmet den Fortbildungsinitiativen in wirtschaftlichen, aktuariellen und versicherungsbezogenen Bereichen ihre vorrangige Aufmerksamkeit.
  • Sie sieht in der Umwelt ein zu bewahrendes gemeinsames Gut. Die Generali Gruppe fördert den Schutz der Umwelt und den Respekt ihr gegenüber auch durch ein umweltbewusstes Verhalten ihrer Mitarbeiter.

Kapitel VI – Beziehungen zur Presse und externe Kommunikation

Die Generali Gruppe erkennt die wesentliche Rolle an, welche die Medien gegenüber der Öffentlichkeit im Allgemeinen und gegenüber den Investoren im Besonderen erfüllen. Zu diesem Zweck arbeitet sie - mit Respekt vor den jeweils zu erfüllenden Rollen und unter Einhaltung der Erfordernisse hinsichtlich geschäftlicher Vertraulichkeit - umfassend und ohne Diskriminierungen mit allen Informationsorganen zusammen, um zeitnah, vollständig und transparent deren Informationserfordernissen nach­zukommen.

1. Interne Organisation

Im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit obliegt es einer jeden Gesellschaft der Generali Gruppe, die unternehmerischen Zielsetzungen nach außen zu vertreten.

Der Bereich Konzern-Kommunikation hat bei der Assicurazioni Generali S.p.A. eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der sachgerechten Koordinie­rung der Konzernunternehmen und der Bereitstellung klarer Richtlinien, um bei den im gemeinsamen Interesse liegenden verschiedenen strategischen Themen die offizielle Haltung der Assicurazioni Generali S.p.A. und der Gruppengesellschaften in umfassender, klarer und kohärenter Weise zu gewährleisten.

2. Unternehmenskommunikation und Werbung

Die Unternehmens- und Produktwerbung der Generali Gruppe erfolgt in Übereinstimmung mit den grundlegenden ethischen Werten der Gesellschaft, für die diese Werbung bestimmt ist. Sie gewährleistet immer die Wahrhaftigkeit ihrer Inhalte und lehnt grobe oder verletzende Botschaften ab.

Die Generali Gruppe befasst sich mit der Erstellung von Publikationen von allgemeinem Interesse und mit der Unterhaltung von Unternehmens-Websites, die umfassend, effizient und in Übereinstimmung mit den Erwartungen des Marktes sind.

3. Umsetzung

1. Verabschiedung und Verbreitung

Der Kodex und seine etwaigen künftigen Aktualisierungen werden vom Verwaltungsrat der Assicurazioni Generali S.p.A. erarbeitet und beschlossen.

Der Kodex ist in italienischer und englischer Sprache abgefasst und wird in alle Sprachen der Länder übersetzt, in denen die Generali Gruppe tätig ist. Er wird an angemes­sen herausgehobener Stelle im Internet unter www.generali.com sowie auf den Websites der Konzerngesellschaften veröffentlicht. Den derzeitigen und zukünftigen Mitarbeitern wird der Kodex zugänglich gemacht.

Um ein korrektes Verständnis des Kodex zu gewährleisten, konzipieren und organi­sieren die Generali Group School und die entsprechenden für Fortbildung zuständigen Einrichtungen im Lande einen Trainingsplan mit unterschiedlichen Initi­ativen, die auf die Rolle und Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeschnitten sind.

2. Verstöße

Wenn die Prinzipien des Ethik-Kodex verletzt sind, ergreift die Generali Gruppe, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, disziplinarische Maßnahmen gegenüber denjenigen Personen, die für diese Verstöße verantwortlich sind, sofern derartige Maßnahmen als notwendig für die Bewahrung der Unternehmensinteressen erachtet werden. In besonders schweren Fällen können derartige Maßnahmen die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der genannten Personen mit der Gesellschaft nach sich ziehen.

Die Meldung eines Verstoßes oder eines mutmaßlichen Verstoßes muss schriftlich und in nicht anonymer Form an die Abteilung Konzern-Revision erfolgen. Die genannte Abteilung analysiert die Meldung und unterrichtet die Geschäfts­leitung der Gesellschaft, in der der gemeldete Sachverhalt stattgefunden hat, damit diese in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen ergreifen kann.

Es ist Aufgabe des Revisionsausschusses der Assicurazioni Generali S.p.A. oder, falls ein solcher nicht besteht, des Verwaltungsratsmitglieds der Assicurazioni Generali S.p.A., das mit der Zuständigkeit für die Revision betraut ist, zu überprüfen, dass die Maßnahmen bei den Konzerngesellschaften ergriffen werden. Zu diesem Zweck greift das zuständige Gremium auf die Unter­stützung der Abteilung Konzern-Revision zurück.

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